Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)
(Fassung vom 25.12.2004)
Focke Strangmann Fotos
(focke-strangmann.de und stop8 - Bildagentur der Fotografen)
Freier Journalist und Fotojournalist
Roßbachstr. 46
D-28201 Bremen T. +49 421 5966353
F. +49 421 5966354
M. +49 163 2513863
ich@fockestrangmann.com
fs@stop8.com
Suchen, Thumbnails, Previews und auch der Download von hochaufgelösten druckbaren Files zur Sichtung sind für geschäftliche Kunden unentgeltlich. Um hochaufgelöste Bilder zu empfangen, benötigen Sie Benutzernamen und Passwort.
Dieses Passwort erhalten nur Kunden, die Bildrechte erwerben möchten - Privatpersonen und Bildagenturen erhalten keinen freien Zugang zum passwortgeschützten Bereich! Für einen nicht erlaubten Download zu privaten Zwecken wird pro Bilddatei eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 75 Euro fällig.
In diesen Fällen bitte vorher Rücksprache halten.
Das Veröffentlichen der Bilder ist nicht frei!
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen/Journalisten durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Vertragspartner/Lieferant ist in allen Fällen ausschließlich der Urheber (Focke Strangmann).
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen/Journalisten durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bild- oder Textmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf/Journalist diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen/Journalisten.
II. Überlassenes Bild- und Textmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bild- oder Textmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form es vorliegt. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bild- und Textmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen/Journalisten gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Er erkennt ferner an, dass gelieferte journalistische Texte durch Urheberrecht geschützt sind.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bild- oder Textmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bild- oder Textmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bild- oder Textmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IIa. Nutzung der Datenbanken
1. Die Nutzung der Datenbank www.foto.fockestrangmann.de zum Suchen und Betrachten der Voransichten ist jedermann erlaubt. Ein Passwort für den Download hochauflösender Dateien erhalten jedoch nur professionelle Nutzer (Redaktionen, Verlage, Werbeagenturen, Unternehmen etc.), die Bilddateien veröffentlichen wollen. Privatpersonen dürfen den Zugang zum passwortgeschützten Bereich nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Fotografen nutzen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe belegt – vgl. Ziff.VII/6. Ein Nachweis über die Geschäftstätigkeit des Nutzers kann vom Fotografen jederzeit verlangt werden. Mit der Anmeldung für die Datenbank wird akzeptiert, dass ausschließlich diese AGB des Fotografen gelten.
2. Nach jedem Download ist mit dem Fotografen umgehend, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen die Nutzung und Honorierung des Bildmaterials zu klären. Bildmaterial, das nicht veröffentlicht werden soll, muß umgehend vernichtet/gelöscht werden. Für den Fall einer Archivierung durch den Kunden ist ein Archivhonorar zu vereinbaren, das sich nach dem Zeitraum der Archivierung richtet. Damit ist keine Nutzung abgegolten.
3. Die Zugangsdaten für die Bilddatenbank sind vom Nutzer mit Sorgfalt aufzubewahren und dürfen keinem Dritten zugänglich gemacht werden. Ein Verlust der Zugangsdaten oder die – auch unbeabsichtigte – Weitergabe an Dritte ist dem Fotografen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, ebenso Änderungen der persönlichen Daten des Nutzers (Adresse, Firma etc.) oder die Aufgabe der Geschäftstätigkeit. Falls Dritte durch Fahrlässigkeit des Nutzers Kenntnis der Zugangsdaten erhalten haben, behält sich der Fotograf das Geltendmachen von Schadensersatzforderungen gegen den Nutzer vor.
4. Die für die Vergabe der Nutzungsdaten erhobenen Daten des Nutzers werden sorgfältig gespeichert und keinem Dritten zugänglich gemacht; sie dienen ausschließlich der Legitimation und der Rechnungsstellung bzw. dem Hinweis auf neue Fotos in der Datenbank. Gleiches gilt für die beim Suchen und Download gespeicherten Log-Daten. Der Nutzer kann jederzeit die über ihn gespeicherten Daten einsehen.
5. Für die Nutzung des Pools „Strangmann“ in der Mecom-Datenbank unter www.datenbank.mecom.de gelten analog die Regelungen Ziff.IIa/2. bis 4. und 6.
6. Im Übrigen gilt für jede Nutzung der Bilder aus den genannten Datenbanken sämtliche zutreffenden Bestimmungen über Nutzung und Honorierung aus diesen AGB.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bild- oder Textmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bild- oder Textmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen/Journalisten. Das gilt insbesondere für:
* eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, bei Textmaterial die über das normale Redigieren hinausgehende Bearbeitung oder Umgestaltung (Sinnenstellung),
* die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
* jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bild-/Textdaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bild-Textdaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
* die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild-/Textmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen/Journalisten vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
IV. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich bei geliefertem Bildmaterial nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bild- oder Textmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch einen Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß Ziff.V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild- oder Textmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VI. Rückgabe des Materials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf/Journalist auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bild- oder Textmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bild- oder anderen Materials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen/Journalisten erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild- oder Textmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
* € 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Colorabzüge oder Dia-Duplikate
* € 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
* € 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
* € 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
* € 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
* € 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Private oder anderweitig nicht autorisierte Downloads aus den Datenbanken www.foto.fockestrangmann.de und www.datenbank.mecom.de werden mit einer Vertragsstrafe von mindestens € 75,00 pro Bilddatei belegt.
7. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VIII.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen, Bremen.

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